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   BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22   

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https://dejure.org/2023,37920
BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22 (https://dejure.org/2023,37920)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2023 - V ZB 67/22 (https://dejure.org/2023,37920)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2023 - V ZB 67/22 (https://dejure.org/2023,37920)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 28 WEG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 28 Abs. 2 WEG, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 49 Satz 2 GKG, § 49 GKG, § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 28 Abs. 2; ZPO § 511; GKG § 49
    Anfechtung eines WEG-Abrechnungsbeschlusses; Beschwer bei Abweisung der Anfechtung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasstern Abrechnungsbeschlusses gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel der Ungültigerklärung des Beschlusses; Bemessung der Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage nach seinem ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasstern Abrechnungsbeschlusses gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel der Ungültigerklärung des Beschlusses; Bemessung der Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage nach seinem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses: Beschwer des Klägers bei Abweisung?

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines WEG-Abrechnungsbeschlusses: Bemessung der Beschwer des Klägers bei Abweisung der Klage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung eines Abrechnungsbeschlusses: Beschwer des Klägers bei Abweisung? (IMR 2024, 173)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 761
  • MDR 2024, 156
  • NZM 2024, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.2023 - V ZR 152/22

    Anfechtung des gefassten Abrechnungsbeschlusses hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes gefasster Abrechnungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 2 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich die Beschwer des Klägers im Falle der Abweisung der Klage weiterhin in aller Regel nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung (im Anschluss an Senat, Urteil vom 24. Februar 2023 - V ZR 152/22, NJW 2023, 2111 Rn. 24 ff.).

    (1) Entschieden hat der Senat bereits, dass das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtungsklägers, der den Beschluss insgesamt anficht, seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung entspricht (vgl. Urteil vom 24. Februar 2023 - V ZR 152/22, NJW 2023, 2111 Rn. 24 ff.).

  • BGH, 24.03.2022 - V ZR 149/21

    Festsetzung des Streitwerts für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen;

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Dass der gemäß § 49 GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des unterlegenen Anfechtungsklägers maßgeblichen Beschwer entspricht, ändert nichts daran, dass für die Wertbemessung die gleichen Grundsätze gelten, soweit es um das für beide Werte relevante Einzelinteresse des Anfechtungsklägers an einer stattgebenden Entscheidung geht (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, NJW 2022, 2195 Rn. 6).

    Anders als das Berufungsgericht meint, steht dem nicht entgegen, dass der gemäß § 49 GKG bestimmte Streitwert in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des unterlegenen Anfechtungsklägers maßgeblichen Beschwer entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 24. März 2022 - V ZR 149/21, NJW 2022, 2195 Rn. 6).

  • BGH, 09.02.2017 - V ZR 188/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung des Beschlusses

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Hiernach bemaß sich bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung die Beschwer nach dem Anteil des Anfechtungsklägers am Gesamtergebnis bzw. im Falle der Beschränkung auf einzelne Kostenpositionen auf den Nennbetrag dieser Kostenposition (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 4; Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, ZWE 2015, 466 Rn. 11).
  • BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10

    Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Mangels ausreichender Feststellungen bietet der Beschluss des Berufungsgerichts auch keine verwertbare Grundlage für die rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, WM 2011, 1324 Rn. 45 mwN; Beschluss vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Dass der Gesetzgeber dies bei der Reform beabsichtigt hat, lässt sich nicht feststellen (vgl. LG Frankfurt a.M., ZMR 2022, 398 Rn. 14, 16).
  • BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23

    Genehmigung des Wirtschaftsplans meint nur Festlegen der Vorschüsse!

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Die Beschwer des unterlegenen Wohnungseigentümers bestimmt sich insoweit in aller Regel nach der Höhe der Vorschüsse, die dem Anteil aus dem Wirtschaftsplan entsprechen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - V ZB 9/23, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14

    Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Hiernach bemaß sich bei der Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung die Beschwer nach dem Anteil des Anfechtungsklägers am Gesamtergebnis bzw. im Falle der Beschränkung auf einzelne Kostenpositionen auf den Nennbetrag dieser Kostenposition (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 188/16, NJW-RR 2017, 913 Rn. 4; Beschluss vom 9. Juli 2015 - V ZB 198/14, ZWE 2015, 466 Rn. 11).
  • BGH, 16.09.2014 - XI ZB 5/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Aufhebung eines nicht mit Sachverhalt und Sachanträgen

    Auszug aus BGH, 09.11.2023 - V ZB 67/22
    Mangels ausreichender Feststellungen bietet der Beschluss des Berufungsgerichts auch keine verwertbare Grundlage für die rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10, WM 2011, 1324 Rn. 45 mwN; Beschluss vom 16. September 2014 - XI ZB 5/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.01.2024 - V ZA 7/23

    Ablehnung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

    Diese Einzelinteressen stellen die Beschwer der Kläger dar (vgl. näher dazu Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.01.2024 - V ZR 50/23

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten

    Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtungsklägers entspricht allerdings der Beschwer des Klägers (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, juris Rn. 8).
  • BGH, 09.11.2023 - V ZR 47/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Diese Einzelinteressen stellen die Beschwer der Kläger dar (vgl. näher dazu Senat, Beschluss vom 9. November 2023 - V ZB 67/22, zur Veröffentlichung bestimmt).
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